Mit der Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat ist der Haushaltsplan für das Jahre 2024, den der Kirchenvorstand der Propsteipfarrei St. Ludgerus bereits zum Ende des letzten Jahres beschlossen und dem Pfarrgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt hatte, Basis für das wirtschaftliche Handeln der Pfarrei.
Dieser Plan zeichnet sich zwar im Vergleich zum letzten Jahr durch eine leichte Verbesserung der finanziellen Situation aus, verbleibt in seinem Ansatz aber weiterhin im Defizit.
Insofern ist der Weg der Konsolidierung, den die Gremien im letzten Jahr mit der Verabschiedung des Priorisierungskonzeptes eingeschlagen haben, mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Erste Schritte hierzu sind in der ersten Hälfte des Jahres 2024 bereits umgesetzt worden.