Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat sind die gewählten Gremien der Pfarrei St. Ludgerus.
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Kirchengemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von den Gemeinden gewählt.
Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen, welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.
