Gremien

 

Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat sind die gewählten Gremien der Pfarrei St. Ludgerus

 

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Kirchengemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von den Gemeinden gewählt.

 

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen, welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. 

 

Im November 2021 sind Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat neu gewählt worden. 

Die konstituierende Sitzung des Kirchenvorstandes fand am 23. November 2021 statt. 

Propst Jürgen Schmidt ist der Vorsitzende, zu seinen Stellvertretern wurden Michael Bremenkamp und Dr. Michael Weyand gewählt. 

Mechthild Keienburg vertritt den Kirchenvorstand im Pfarrgemeinderat.

 

Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates erfolgte am 02. Dezember 2021.

Zum Vorsitzenden gewählt wurde Dr. Norbert Verweyen, als Stellvertreter Tobias Engel.

Elisabeth Dorn-Schwägerl wird als Vertreterin in den Kirchenvorstand entsandt, für die Stellvertretung wurde Dr. Ulrich Wiesweg gewählt.