Wahl zum Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat für unsere Pfarrei wird am 8./9.11.2025 neu gewählt. Der bestehende Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 entschieden, dass zum ersten Mal eine einheitliche
Kandidatenliste für die ganze Pfarrei aufgestellt wird (Wahlbezirk = Pfarrbezirk).
Es werden 10 Kandidatinnen und Kandidaten neu gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wählbar ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Wahlausschuss bestellt. Mitglieder im Wahlausschuss sind: Propst Jürgen Schmidt, Dr. Georg Becker, Elisabeth Dorn-Schwägerl,
Mechthild Keienburg und Dr. Norbert Verweyen.
Zum Vorsitzenden wurde Herr Dr. Verweyen gewählt.
Die Aufgaben des Wahlausschusses – wie unter anderem die Informationen zum Briefwahlrecht sowie die Möglichkeiten des Wahlrechts für Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Pfarrei haben - sind in der Wahlordnung festgelegt und können auf dieser Internetseite Seite des Bistums nachgelesen werden.
Die Veröffentlichung der Kandidatenliste für den Pfarrgemeinderat ist für 28.9.2025 vorgesehen.
Bis zum 12.10.2025 können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Für jeden Ergänzungsvorschlag sind 10 Unterschriften erforderlich.