Wahl zum Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand hat die Wahl der Kirchenvorsteher für den 8./9.11. 2025 formal angeordnet.
Erstmals wird der Kirchenvorstand komplett neu gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat. Für den neuen Kirchenvorstand sind 10 Mitglieder zu wählen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Der Kirchenvorstand hat den Wahlvorstand bestimmt, Mitglieder sind Dr. Alfonso Camargo, Oliver Frohn, Rolf Groeger und Tim Pepinghege mit Herrn Frohn als Vorsitzendem und Herrn Dr. Camargo als
stellvertretenden Vorsitzendem.
Der Kirchenvorstand hat die vom Bistum erstellte Liste der Wahlberechtigten anerkannt.
Am Sonntag, 21.09.2025 hat der Wahlvorstand eine erste Kandidatenliste für den Kirchenvorstand veröffentlicht.
Bis zum 12.10.2025 können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Für jeden Ergänzungsvorschlag sind 10 Unterschriften erforderlich.