Die aktuelle Entwicklung der Projekte zur Pfarreientwicklung
bedingt weiterhin ein finanzielles Defizit
Der Kirchenvorstand der Propsteipfarrei St. Ludgerus hatte in seiner Sitzung am 15. April 2025 den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Wie in den Vorjahren orientierte sich
dieser an den Inhalten des Votums zur Entwicklung der Propsteipfarrei St. Ludgerus in Essen-Werden vom Dezember 2017, hatte aber
auch zwischenzeitig eingetretene Anpassungen an die zeitliche Abfolge der im Votum beschlossenen Projekte zu berücksichtigen. Die darin enthaltenen Ansätze hat das bischöfliche Generalvikariat
geprüft und sein Ergebnis der Pfarrei übermittelt. Einwände gegen die Haushaltsaufstellung gab es keine. Die Haushaltsaufstellung erfolgte wie im Vorjahr in dem neuen Verwaltungsprogramm „DATEV“
des Bistums. Die Abwicklung der Haushalte in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgte über das in dieser Zeit verwendete Verwaltungsprogramm, woraus teilweise abweichende haushaltsmäßige Zuordnungen von
Einzelpositionen resultieren. Dies ist beim jahresweisen Vergleich der Haushaltszahlen zu beachten.
Im Vorfeld der Haushaltsaufstellung hatte im Oktober 2024 ein Treffen mit Vertretern des Bischöflichen Generalvikariats (BGV) stattgefunden Dieses diente der Vermittlung der im Verlauf des Jahres
2024 bereits erkennbaren realen terminlichen Abfolge der Projekte im Pfarreientwicklungsprozess und deren Auswirkungen auf die Haushaltsplanung der Pfarrei für das Jahr 2025. Basis dieser
Beratung bildete das Priorisierungskonzept der Steuerungsgruppe, dem die Gremien der Pfarrei im Oktober 2023 zugestimmt haben und das von der Steuerungsgruppe in der Pfarreiversammlung im
November 2023 vorgestellt wurde. Aufgrund dieser Entwicklung werden erwartete Einnahmen in Höhe von rund 125.000 Euro der Pfarrei nicht zufließen, wobei gleichzeitig jedoch auch eingeplante
Ausgaben von rund 30.000 Euro noch nicht anfallen.
Im Jahr 2023 hat der KV gemäß dem Votum und mit Blick auf das immer schwieriger wer-dende Geschäft von Pflegedienstleistungen beschlossen, das Betreute Wohnen an einen anderen, in diesem Sektor
deutlich kompetenteren Partner abzugeben. Gleichzeitig sollte damit der bisherige separat geführte Haushalt für diese Einrichtung aufgelöst und in den Pfarreihaushalt überführt werden. Dies war
in die Planungen für den Haushalt 2024 bereits eingeflossen, musste bei der Aufstellung des Haushaltes 2025 auf Bitte des Dienstleistungsverbundes allerdings wieder unberücksichtigt bleiben.
Gleiches gilt für die zum 01.01.2025 vorgesehene Übertragung der Geldmittel aus dem Betrieb der Altenwohnungen. Dadurch fehlen dem Haushalt ursprünglich geplante Erträge in Höhe von rund 65.000
Euro, die sich nochmals negativ auf die Einnahmeseite auswirken.
Unter dieser vorgenannten Prämisse schließt der Haushalt für das Jahr 2025 mit 841.479 Euro an Einnahmen und 1.128.379 Euro an Ausgaben ab. Der Ertrag aus Finanzanlage beläuft
sich auf 20.000 Euro. Der Haushalt weist somit ein Defizit in Höhe von 266.900 Euro aus. Damit steht dieses Ergebnis leider in diametralem Widerspruch zu der im
Votum ausgewiesenen Planzahl (siehe Graphik auf Seite 25 des Votums), die für das Jahr 2025 einen Haushaltsüberschuss von rund 50.000 Euro darstellt. Grund für diese Abweichung sind neben den
vorgenannten Aspekten weitere im Verlauf des Pfarreientwicklungsprozesses eingetretene Effekte, wie z.B. die Corona-Pandemie oder die teilweise drastisch gestiegenen Energiekosten. Dieses
bestehende Defizit ist weiterhin durch aktuell noch vorhandene Rücklagen gedeckt.
Die Einnahmen entstammen etwa hälftig aus Zahlungen des Bistums Essen und sonstigen Körperschaften, u.a. der Fördervereine. Weitere 36 Prozent ergeben sich aus der Vermietung und Verpachtung von Mietobjekten, Erbbauzinsen und zeitweiser Überlassung kirchlicher Räumlichkeiten. 10 Prozent der Einnahmen beruhen auf Kollektengeldern und kirchlichen Gebühren. Die restlichen 8 Prozent sind sonstigen Geldflüssen zuordnen.
Fast zwei Fünftel der Ausgaben entfallen auf die Bezahlung des beschäftigten Personals der Pfarrei. 8 Prozent der Aufwendungen werden für die Ausgestaltung der
Gottesdienste benötigt. Die Energie- und Wasserkosten schlagen in diesem Jahr mit 16 Prozent zu Buche, während die Kosten für die Gebäudereinigung und die
Verkehrssicherung 8 Prozent ausmachen. Unter diesem Posten wurde aufgrund der im Jahr 2024 angefallenen tatsächlichen Kosten ein deutlich erhöhter Ansatz für den Winterdienst
eingestellt. Für die bauliche und betriebliche Instandhaltung einschließlich der Grundbesitzabgaben sind 16 Prozent des Gesamtbudgets zu veranschlagen. Sonstigen Geldflüssen sind
bei den Ausgaben 13 Prozent zuzuordnen. Dieser Posten beinhaltet auch die für das Haushaltsjahr 2025 erstmalig ansatzmäßig berücksichtigten Kosten für die Kooperation mit der
Jona-Gemeinde.
Der Vergleich der Haushaltsaufstellung seit dem Jahr 2018 zeigt auf, dass bis zum Jahr 2022 eine immer größere negative Differenz zwischen den zu erzielenden Einnahmen und den zu tätigenden
Ausgaben zu verzeichnen war. Konnte im Jahr 2018 ein fast noch ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden, so ließ sich dies in den darauffolgenden Jahren nicht mehr realisieren. Der leichten
Reduzierung dieses Defizits in den Jahren 2023 und 2024 steht im Haushaltsjahr 2025 ein erneuter Anstieg gegenüber. Der Grund hierfür ist vor allem in der im Vergleich zum Vorjahr erkennbaren
Stagnation der Einnahmen zu suchen, da Erträge, die – wie bereits zuvor dargelegt – im Rahmen des Pfarreientwicklungsprozess für das Jahr 2025 vorgesehen waren, noch nicht realisiert werden
konnten.
Dies lag bis zum Jahr 2021 vor allem in der Reduzierung der Schlüsselzuweisungen des Bistums an die Pfarrei begründet, die sich bis zu diesem Zeitpunkt jährlich um rund 50.000 Euro verringert haben. Dieser Rückgang des Sockelbetrags konnte durch Steigerung anderer Einnahmequellen nur bedingt ausgeglichen werden. Wie es die Planungen des Bistums vorgesehen hatten, ist diese Zuweisung seit dem Jahr 2022 nicht nur auf diesem niedrigen Niveau Vorjahres geblieben, sondern sogar wieder leicht angestiegen. Die sonstigen Zahlungen konnten im Haushaltsjahr 2025 ebenfalls angehoben werden, da aufgrund der Ergebnisse der vorangegangenen beiden Haushaltsjahre höhere Zuschüsse des Bistums und sonstiger Körperschaften zu erwarten sind als in den Vorjahren angenommen. Bedingt durch die Effekte der Corona Pandemie war in den Jahren 2020 und 2021 ein starker Einbruch der Einnahmen aus Kollekten zu verzeichnen, weswegen sich der Kirchenvorstand für das Haushaltsjahr 2022 zu einer Reduzierung des Ansatzes dieser Einnahmequelle veranlasst sah. Die schrittweise Rücknahme der bestehenden Coronabeschränkungen machte sich erfreulicherweise auch positiv bei der Höhe der Kollektengelder bemerkbar. Damit konnte auf Basis des Istergebnisses für das Jahr 2022 für das Haushaltsjahr 2023 eine moderate Erhöhung dieses Einnahmepostens erfolgen, der dann im Haushaltsjahr 2024 unverändert geblieben ist. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde dieser Betrag erneut leicht angehoben. Hingegen verzeichnen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für dieses Jahr wieder einen erkennbaren Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Dies resultiert zum einen aus der bereits zuvor genannten bislang nicht umgesetzten Überführung des Haushaltes für das Betreute Wohnen in den Pfarreihaushalt, die in den Planungen für das Haushaltsjahr 2024 jedoch bereits berücksichtigt war. Zum anderen bedingen die laufenden Projekte zur Pfarreientwicklung an den Standorten Christi Himmelfahrt und St. Markus teilweise die Aufgabe der dortigen Mietshäuser, so dass für den Haushalt 2025 infolge von endenden Mietverhältnissen bereits geringere Mieteinnahmen zu berücksichtigen waren. Demgegenüber konnten erfreulicherweise die Einnahmen aus den Erbpachtgrundstücken der Pfarrei um mehr als 25% gesteigert werden. Die sonstigen Zuflüsse sind betragsmäßig etwa doppelt so hoch wie im Vorjahr. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass darin Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von ca. 44.000 Euro für die Kosten der Altersteilzeit eines Kirchenmusikers enthalten sind.
Bislang ist das pastorale Angebot der Pfarrei über die vergangenen sieben Jahre nur geringfügig verringert worden und auch der Bestand an pastoral genutzten Gebäuden nahezu unverändert. Insofern ist es nachvollziehbar, dass gegenüber dem tendenziellen Rückgang an Einnahmen eine Einsparung an Ausgaben im gleichen Umfang nicht darstellbar ist. Der in den Vorjahren für einige Positionen erzielte Rückgang an Kosten ließ sich für das Haushaltsjahr 2025 leider nicht darstellen. Bei den Personalkosten schlagen einerseits die Lohnsteigerungen für die in der Pfarrei beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Buche, andererseits sind durch die Neubesetzung der Stelle der Kirchenmusik und die Altersteilzeit des bisherigen Kirchenmusiker zeitweise zwei Gehälter zu zahlen. Gestiegene Lohnkosten schlagen sich auch bei den Aufwendungen für die Reinigung der pfarreilichen Gebäude nieder. Der Ansatz für die Kosten von Strom, Gas und Heizöl konnte für das Jahr 2024 leicht gesenkt werden, da sich durch die im Verlauf des Jahres vorgesehene Aufgabe von Gebäuden der Energiebedarf reduzieren dürfte. Die geplanten Aufwendungen für den Gottesdienst, die Katechese sowie die allgemeine Seelsorge wurden an das Istergebnis aus dem Vorjahr angepasst und die Grundbesitzabgaben annähernd auf gleichem Niveau wie im Vorjahr belassen. Annähernd gleiches gilt für den Ansatz der Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen.
Diese dargestellte Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben ergibt für den Haushalt des Jahres 2025 leider erneut ein Defizit, wobei dieses mit nun 266.900 Euro den bisherigen Höchststand aus dem
Jahr 2022 nochmals übersteigt.
Die durchaus erklärbare und nachvollziehbare Haushaltssituation macht dennoch in klarer Weise deutlich, dass das – wie bereits zu Beginn ausgeführt – im Oktober 2023 von den Pfarreigremien
beschlossene Priorisierungskonzept stringent und mit Nachdruck umzusetzen ist. Denn nur dadurch werden die damit verbundenen und im Votum ab dem Jahr 2025 bereits berücksichtigten Einsparungen
sowie die erwartbaren zusätzlichen Erträge auch finanziell wirksam. Dieser Herausforderung werden sich die Pfarreigremien in diesem und den folgenden Jahren stellen müssen, auch wenn die
Umsetzung der Projekte mitunter von Entscheidungen Dritter abhängig ist.
Allerdings ist die auf pastoraler Seite auch mit unvermeidbaren Veränderungen verbunden. So konnte im vergangenen Jahr die Aufgabe der beiden Standorte Christi Himmelfahrt und St. Kamillus in den
Stadtteilen Fischlaken und Heidhausen mit der gelungenen und von den Gemeindemitgliedern angenommenen Gründung der ökumenischen Wohngemeinschaft mit der evangelischen Jonagemeinde zumindest
teilweise kompensiert werden. In diesem Jahr wird dieser Veränderungsprozess auch in der Gemeinde Christus König mit der Ansprache potenzieller Investoren und der Veröffentlichung des
Interessenbekundungsverfahrens zur zukünftigen Gestaltung des dortigen Standortes greifbar. Dabei liegt der Fokus auf der Sicherung des derzeitigen und künftigen Platzbedarfs der
Kindertagesstätte sowie des aktuell hier bestehenden Jugendstandortes. Eine zeitliche Perspektive ist bei diesem Projekt momentan jedoch noch nicht absehbar.