Gremien

Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat sind die gewählten Gremien der Pfarrei St. Ludgerus.

 

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Kirchengemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von den Gemeinden gewählt.

 

Am Samstag, 08. November 2025, und Sonntag, 09. November 2025, fandt die die Wahl zum Kirchenvorstand statt: 
Zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes wurden gewählt: Andreas Göbel, Mechtild Keienburg, Andrea Klieve, Christian Kromberg, Tim Schwarze, Georg Tognino, Dr. Michael Weyan, Silvia Propping und Hubertus von Wedel.

  • Die Mitglieder des bisherigen und des neugewählten Kirchenvorstandes haben sich inzwischen zu einem gemeinsamen Klausurtag getroffen und gemeinsam über die weitere Entwicklung der Pfarrei beraten. 

 

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen, welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. 

Anders als beim Kirchenvorstand war für den Pfarrgemeinderat aufgrund der Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten keine eigene Wahl erforderlich.
Dem neuen Pfarrgemeinderat werden künftig als ehrenamtliche Mitglieder angehören: Dr. Georg Becker, Anika Hüser, Petra Nowak, Jakob Pieper, Hannah Siebrecht, Susanne Sponsel und Markus Vogel. 

  • Nachdem das Schiedsstellenverfahren bezüglich der Wahl des Pfarrgemeinderates abgeschlossen ist, wird sich nun auch der neue Pfarrgemeinderat in Kürze konstituieren können.