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Visitation soll für Klarheit sorgen

Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen
Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck hat in der Propsteipfarrei St. Ludgerus in Essen-Werden die Durchführung einer außerordentlichen Visitation angeordnet. In seinem am 1. Mai 2022 unterzeichneten Dekret begründet er seine Entscheidung damit, dass ihm aus der Propsteipfarrei „mehrfach Beschwerden über die Umsetzung des Pfarreientwicklungsprozesses (PEP) vorgetragen worden“ seien. Die Antworten, die zu diesen Beschwerden seitens der Pfarrei und des Bischöflichen Generalvikariates ergangen sind, hatten bislang nicht dazu geführt, dass eine Wiederholung der Beschwerdehinweise eingestellt wurde. Zu Visitatoren wurden von Bischof Overbeck Weihbischof Ludger Schepers, der Kanzler der Kurie und Leiter der Abteilung Kirchenrecht im Bischöflichen Generalvikariat, Hans Herbert Hölsbeck, sowie Dr. Anna MeiersReferentin für Kirchenrecht und Diözesanrichterin in Münster, ernannt.

 

Propst Jürgen Schmidt sowie die Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes begrüßten die Entscheidung des Bischofs ausdrücklich. Für Propst Schmidt „ist die Visitation ein hilfreicher Beitrag für die weitere Entwicklung der Pfarrei und die größere Klarheit im laufenden Prozess.“

 

„Uns ist bewusst, dass größere Veränderungsprozesse immer auch mit Kontroversen einhergehen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme, die vom Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, Dr. Norbert Verweyen, vom stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Michael Bremenkamp, sowie von Mechthild Keienburg und Christian Kromberg als Vertreter der Steuerungs- und Projektgruppen unterzeichnet wurde. Anregungen und konstruktive Kritik seien in solchen Prozessen zu begrüßen, heißt es weiter. „Damit setzen wir uns in den Gremien gerne auseinander, sehen darin wichtige Treiber für Veränderung und möchten uns auch auf diese konzentrieren. Destruktive, über viele Jahre kontinuierlich wiederholte Anschuldigungen und mehrfach widerlegte Behauptungen Einzelner helfen uns bei den notwendigen Veränderungsprozessen nicht. Wir begrüßen deshalb sehr, dass unser Bischof Dr. Overbeck eine abschließende Untersuchung wiederholt vorgetragener Vorwürfe nun auf den Weg bringt."

 

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Dekret zur Durchführung einer außerordentlichen Visitation
220501_dekret.pdf
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