Regelungen während der Corona-Pandemie

Nachdem die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am, 2. April 2022 ausgelaufen ist, können die Bundeslänger aufgrund der bundesgesetzlichen Lage (IfSchG) nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen (z. B. Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Zügen) erlassen. Ausnahmen gelten nach der sogenannten Hotspot-Regel. Sie ermöglicht, dass die Länder weiter gehende Maßnahmen ergreifen, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet ist oder neue gefährlichere Virusvarianten auftreten. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit an keinem Ort der Fall.

In der Konsequenz fällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Grundregeln (Abstände und Maske) bleiben lediglich empfohlen.

Für die Feier von Gottesdiensten haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen auf folgende Grundregeln verständigt:

Alle aktuellen Regeln, Verordnungen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Seite des Landes Nordrhein unter folgendem Link: www.land.nrw/corona.

 

Regelungen zu Gottesdiensten

 

Für die Feier von Gottesdiensten haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen auf nachfolgende Grundregeln verständigt:

  • Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden empfohlen.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt zwar nach den staatlichen Regeln. Empfohlen wird aber das Tragen der Maske, wenn gesungen wird (Ausnahme Chöre und Kantoren) oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können. Ein genereller Verzicht ist unter den Voraussetzungen der 2G+-Regel möglich.
  • Chöre und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
  • Die Kommunionspender desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion wird separat gespendet.
  • Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder befüllt werden.
  • Kollekten können in der gewohnten Weise durch Weitergabe des Korbes gehalten werden.
  • Beim Friedensgruß wird empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
  • Die Kirchen werden gut durchlüftet.
  • Bei Prozessionen und Gottesdiensten im Freien kann auf die Maske verzichtet werden. Abstände werden empfohlen.

 

 

Alle aktuell geltenden Corona-Regelungen im Bistum Essen finden Sie hier >>>