Haushalt der Propsteipfarrei St. Ludgerus 2025 beschlossen

Mit der Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat ist der Haushaltsplan für das Jahre 2025, den der Kirchenvorstand der Propsteipfarrei St. Ludgerus beschlossen und dem Pfarrgemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt hatte, Basis für das wirtschaftliche Handeln der Pfarrei.

Bedingt durch die zeitliche Entwicklung der im Votum dargelegten Projekte zur Pfarreientwicklung sowie durch weitere externe Effekte verbleibt der Haushaltsplan weiterhin in einem negativen Saldo von Einnahmen und Ausgaben. Diese Haushaltssituation macht in klarer Weise deutlich, dass diese Projekte stringent und mit Nachdruck umzusetzen sind, damit die vorgesehenen Einsparungen sowie die erwartbaren zusätzlichen Erträge letztlich auch finanziell wirksam werden.

 

Haushalt der Propsteipfarrei St. Ludgerus 2025